Geimpft, Genesen, Getestet
Der neue Zugangscode (ab 23.08.2021)
zur Ausübung des TT-Sports bei der SpVgg Thalkirchen dürfen Personen teilnehmen, die getestet, geimpft oder genesen sind (3G-Regel).
Testpflicht (3G-Regel)
Soweit nach der Infektionsschutzmaßnahmenverordnung eine Testpflicht vorgesehen ist, gilt diese nicht für vollständig Geimpfte oder Genesene.
Auch Kinder unter 6 Jahren sowie Schüler*innen sind von der Vorlage eines Testnachweises befreit.
Die Ausnahmeregelung für Schüler*innen gilt auch in den Ferien.
Alle anderen Personen müssen im Sinne der 3G-Regel (Zutritt nur für Geimpfte, Genesene oder Getestete) einen höchstens 24 Stunden alten negativen Antigen-Schnelltest, einen unter Aufsicht vorgenommenen Selbsttest oder einen höchstens 48 Stunden alten negativen PCR-Test vorlegen.
Weiterhin gelten natürlich die üblichen AHA-Regeln sowie die Pflicht zur Dokumentation aller am Sportbetrieb (Trainings- und Spielbetrieb) teilnehmenden Personen.
Ob der/die Teilnehmer*in getestet, geimpft oder genesen ist, muss in der aufliegenden Anwesenheitsdokumentation unbedingt angeben werden!
Personen, die keine der 3G-Regeln erfüllen, muss der Zutritt zur Sportanlage verweigert werden!